Continuing Medical Education - DocCheck Flexikon (2024)

Synonyme: Continuous Medical Education
Abkürzung: CME

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Definition
  • 2 Gesetzliche Grundlagen
  • 3 Einbezogene Ärzte
  • 4 Voraussetzungen
  • 5 Umfang der Fortbildung
  • 6 Fortbildungsmethoden
  • 7 Einteilung
  • 8 Termine
    • 8.1 Besonderheiten
  • 9 Infrastruktur
  • 10 Sanktionen
  • 11 Weblinks

Definition

Unter Continuing Medical Education oder kurz CME versteht man medizinische Fortbildungsmaßnahmen, an denen ausgebildete Fachärzte teilnehmen müssen.

siehe auch: DocCheck CME

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland wurde die gesetzliche Grundlage für CME durch das GKV-Modernisierungsgesetz geschaffen. Die Einzelheiten sind im Sozialgesetzbuch V, §95 d niedergelegt. Weitere Details ergeben sich aus der Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer, basierend auf den Beschlüssen, die der 107. und 108. Deutsche Ärztetag gefasst hat.

Einbezogene Ärzte

Folgende Ärzte müssen regelmäßig den Nachweis erbringen, an CME-Maßnahmen teilgenommen zu haben:

  • niedergelassene Vertragsärzte
  • ermächtigte Krankenhausärzte
  • angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums
  • angestellte Ärzte eines Vertragsarztes
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen

Darüber hinaus sind auch Fachärzte an zugelassenen Krankenhäusern verpflichtet, sich durch Continuing Medical Education fachlich fortzubilden. Die hierfür notwendigen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für Krankenhausärzte stehen zur Zeit (2005) noch aus.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anerkennung einer CME-Maßnahme ist deren Zertifizierung durch eine Landesärztekammer. Ist die Continuing Medical Education von einer Landesärztekammer zertifiziert, wird sie von allen anderen Landesärztekammern ebenfalls anerkannt.

Umfang der Fortbildung

Das GKV-Modernisierungsgesetz fordert von jedem Vertragsarzt 250 Fortbildungspunkte ("CME-Punkte") innerhalb von fünf Jahren.

Niedergelassene Mediziner müssen ihre Punkte nicht unbedingt Fachbereichs-spezifisch sammeln, d.h. es können auch CME-Punkte aus anderen Fachbereichen gesammelt werden. Klinikfachärzte müssen ab 2006 innerhalb der Fünfjahresfrist von insgesamt 250 Punkten 150 Punkte durch Teilnahme an Fachbereichs-spezifischen Fortbildungen sammeln.

Fortbildungsmethoden

Ärzte sind in der Wahl der Art ihrer Fortbildung frei, können sie an ihrem individuellen Lernverhalten ausrichten. Geeignete Methoden der Fortbildung sind insbesondere:

  • Mediengestütztes Eigenstudium (z. B. Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel, strukturierte interaktive Fortbildung)
  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Kongresse, Seminare, Übungsgruppen, Kurse, Kolloquien, Qualitätszirkel)
  • Klinische Fortbildung (z. B. Hospitationen, Fallvorstellungen)
  • Curriculär vermittelte Inhalte (z. B. in Form von curriculärer Fortbildung, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge)

Einteilung

Zertifizierte CMEs sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kategorie A:Vortrag und Diskussion
    • 1 Punkt pro Fortbildungseinheit
    • Lernerfolgskontrolle:1 Zusatzpunkt
    • maximal 8 Punkte pro Tag
  • Kategorie B:Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt,
    • 3 Punkte pro Tag bzw.
    • 6 Punkte pro Tag
  • Kategorie C:Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)
    • 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden
    • Lernerfolgskontrolle:1 Zusatzpunkt
    • höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
  • Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien (mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform)
    • 1 Punkt pro Übungseinheit
  • Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel
    • Innerhalb der Kategorie E werden höchstens 30 (50) Punkte für drei (fünf) Jahre anerkannt
  • Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
    • Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
    • Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer
  • Kategorie G: Hospitationen (im Rahmen eines von der ÄK anerkannten Modells)
    • 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag
  • Kategorie H: Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge
    • 1 Punkt pro Fortbildungseinheit

Punkte können durch die Teilnahme an Fortbildungen aller Kategorien gesammelt werden. Die anfänglich obligate Verteilung der CME-Punke über mehrere Kategorien wurde aufgegeben, d.h. es können theoretisch alle 250 Punkte in nur einer Kategorie gesammelt werden. Ausnahme: Bei Kategorie F gilt eine maximale Zahl von 50 Punkten in 5 Jahren.

Termine

Die Nachweispflicht trat am 1. Juli 2004 in Kraft. Dass heißt das die ersten Fortbildungsnachweise spätestens am 30. Juni 2009 bei den KVen vorliegen müssen. Es ist dabei gleichgültig, wann innerhalb der Fünfjahresfrist die CME-Punkte erworben wurden.

Es gilt eine Nachfrist von höchstens zwei Jahren. Wenn der Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht zum Ende des Fünfjahreszeitraumes erbringt, weist ihn die KV darauf hin, die Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Fünfjahreszeitraum nicht angerechnet.

Besonderheiten

Gezählt werden auch CME-Punkte, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 1. Juli 2004 erworben wurden. Sie werden angerechnet, wenn die absolvierte Fortbildungsmaßnahme von einer Landesärztekammer zertifiziert wurde.

Infrastruktur

Um die CME-Punkte effizienter zu verwalten, laufen die Daten auf einem zentralen Server bei der Bundesärztekammer zusammen, dem Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Die Federführung für dieses Projekt liegt bei der Landesärztekammer Bayern. Durch die Datenbank wird jedem Arzt eine 15stellige Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) und ein Fortbildungskonto zugewiesen. Einige Landesärztekammern wollen zusätzlich einen maschinenlesbaren Fortbildungsausweis einführen. Jede zertifizierte Fortbildung erhält zudem eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR).

Die Einrichtung dieser Infrastruktur soll es CME-Anbietern ermöglichen, ihre Daten über eine Schnittstelle (elektronisches Meldeformular) automatisiert auf das Fortbildungskonto des Arztes zu übermitteln. In einem zweiten Schritt soll es dem Arzt auch ermöglicht werden, seinen Kontostand online abzurufen.

Sanktionen

Kommt ein Arzt seiner Pflicht zur Fortbildung nicht nach, kürzt die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar aus der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit. Vorgesehen sind bei fehlendem Fortbildungsnachweis Honorarkürzungen um 10% für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, ab dem darauf folgenden Quartal um 25%.

Weblinks

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